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ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

 

BR Fresh Exotics B.V. mit Sitz in Hardinxveld-Giessendam, die Niederlande sowie der Rechtsnachfolgerin und/oder mit ihr zusammengeschlossene Unternehmen (im Folgenden BR Fresh Exotics B.V.) erklärt die folgenden Bedingungen:

 

Artikel 1 Definitionen

1. Gegenpartei: jede (Rechts-) Person, die mit BR Fresh Exotics B.V. einen Vertrag eingeht und BR Fresh Exotics B.V. ein Angebot und/oder Offerte unterbreitet und darüber hinaus auch dessen Vertreter, Bevollmächtigte, Anspruchsberechtigte und Erbberechtigte.

2. Vertrag: jeder Vertrag, der zwischen BR Fresh Exotics B.V. und der Gegenpartei geschlossen wird, jede Änderung oder Ergänzung dieser sowie alle (Rechts-) Handlungen zur Vorbereitung und zur Ausführung des Vertrages.

 

Artikel 2 Anwendbarkeit

1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen sind gültig für alle durch BR Fresh Exotics B.V. erstellten Angebote und Offerten, für geschlossene Verträge sowie angenommene Aufträge. Somit sind diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen auf alle (Rechts-) Handlungen (inkl.Unterlassen) von BR Fresh Exotics B.V. und der Gegenpartei anwendbar.

2. Verträge gem. Absatz 1 dieses Artikels umfassen Verkaufs-, Kommissions-, Fracht-, und Rahmenverträge sowie ähnliche Verträge.

3. Die Gegenpartei gestattet BR Fresh Exotics B.V. zur Ausübung der Bestimmungen des Vertrags Dritte, die keine Arbeitnehmer von BR Fresh Exotics B.V. sind, hinzuzuziehen. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen sind auch auf die Rechtshandlungen anwendbar, die durch Dritte ausgeführt werden, sofern sie im Rahmen der Ausübung der durch den Vertrag geregelten Verpflichtungen von BR Fresh Exotics B.V. erfolgen.

4. Änderungen und/oder Ergänzungen zu einigen der Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen sind für BR Fresh Exotics B.V. einzig und allein dann bindend, wenn diese Änderungen und/oder Ergänzungen ausdrücklich ohne Vorbehalt und schriftlich zwischen BR Fresh Exotics B.V. und der Gegenpartei vereinbart wurden. Die eventuell vereinbarten Änderungen und/oder Ergänzungen besitzen nur für den jeweiligen Vertrag Gültigkeit.

5. Falls die Gegenpartei bei Annahme einer Offerte oder Angebotes oder bei Vertragsabschluss auf Allgemeine Geschäftsbedingungen, die nicht die Allgemeinen Verkaufsbedingungen von BR Fresh Exotics B.V. sind, um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Vertrag anzuwenden, gilt, dass andere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als die Vorliegenden lediglich auf den Vertrag anwendbar sind, sofern BR Fresh Exotics B.V. diese Bedingungen ohne Vorbehalt und schriftlich akzeptiert.

6. Falls einige Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen – nach Einschreiten einer gerichtlichen Instanz – für ungültig erklärt wird, dann ist lediglich diese eine Bestimmung betroffen. Alle anderen Bestimmungen behalten unverändert ihre Gültigkeit.

 

Artikel 3 Angebot und Preise

1. Alle durch BR Fresh Exotics B.V. geschlossenen Verträge gelten als am Sitz von BR Fresh Exotics B.V., d.h. in Hardinxveld-Giessendam, die Niederlande unterzeichnet. Das gilt sowohl für die Ausführung als auch für die Zahlung des Vertrages.

2. Alle in Offerten, Angeboten, Verträgen und Aufträge genannten Beträge werden in EURO angegeben, es sei denn die Parteien vereinbaren schriftlich etwas anderes. Ferner verstehen sich alle genannten Beträge exklusive Versandkosten und Umsatzsteuer, es sei denn die Parteien vereinbaren schriftlich etwas anderes.

3. Jedes von BR Fresh Exotics B.V. erstelltes Angebot ist unverbindlich.

4. BR Fresh Exotics B.V. behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

5. BR Fresh Exotics B.V. ist nicht verpflichtet, ein Angebot und/oder einen Vertrag zu einem genannten Preis einzuhalten, wenn dieser Preis auf einem Druck- und/oder Schreibfehler basiert.

 

Artikel 4 Vertragsgegenstand

1. Falls ein Angebot ein unverbindliches Angebot beinhaltet, welches durch Dritte (Gegenpartei) akzeptiert wird, hat BR Fresh Exotics B.V. das Recht das Angebot binnen 2 Werktage nach Erhalt der Angebotsannahme zu widerrufen.

2. Die Gegenpartei erhält von BR Fresh Exotics B.V. eine schriftliche Auftragsbestätigung sowie eine schriftliche Festlegung des Vertrages, die aus einer Rechnung und/oder Auftragsbogen bestehen kann.

3. Falls die Vertragsparteien nach Vertragsabschluss weitere und/oder ergänzende Absprachen sowie Änderungen vereinbart haben, sind diese nur dann bindend, wenn diese Absprachen schriftlich festgelegt worden sind. Auch hier gilt, dass eine schriftliche Festlegung aus Rechnung und/oder Auftragsbogen bestehen kann.

 

Artikel 5 Vertragsauflösung

1. Eine Auflösung des Vertrages durch die Gegenpartei ist ausschließlich dann möglich, wenn dies schriftlich vor Auftragsausführung geschieht. Mit Einhaltung der nachfolgenden Bestimmunen können im Falle einer Vertragsauflösung jederzeit alle entstandenen Vorbereitungskosten durch BR Fresh Exotics B.V. der Gegenpartei in Rechnung gestellt werden.

2. Falls die Gegenpartei 72 Stunden vor dem festgelegten Lieferdatum vom Vertrag zurücktritt, hat die Gegenpartei neben den Vorbereitungskosten einen Schadensersatz von 50 % des festgelegten Preises zu zahlen. Tritt die Gegenpartei weniger als 24 Stunden vor dem festgelegten Lieferdatum vom Vertrag zurück, dann hat die Gegenpartei den vollständigen festgelegten Preis zu zahlen.

3. Bei Vertragsauflösung hat die Gegenpartei, unabhängig vom Datum der Vertragsauflösung, die Kosten, welche BR Fresh Exotics B.V. aus dem aufgelösten Vertrag entstanden sind, z.B. Verpflichtungen an Dritte, an BR Fresh Exotics B.V. zu zahlen.

 

Artikel 6 Lieferung

1. Der vereinbarte Liefertermin ist kein äußerster Termin, es sei denn die Vertragparteien haben etwas anderes schriftlich vereinbart.

2. Lieferverzug – sofern sich dieser in einem vertretbaren Rahmen befindet – gibt der Gegenpartei nicht das Recht, vom Vertrag zurück zu treten oder Schadensersatz zu fordern.

3. BR Fresh Exotics B.V. achtet darauf, dass die gelieferte Menge hinsichtlich Anzahl und Gewicht sowie der öffentlich-rechtlichen als auch privatrechtlichen Anforderungen den Bedingungen entsprechen, die die beide Vertragsparteien vereinbart haben, es sei denn die Gegenpartei liefert einen Gegenbeweis. Somit bestimmen beide Vertragsparteien ausdrücklich, dass diesbezüglich ein Beweis vorliegen muss.

4. Die Lieferung erfolgt beim Kunden, es sei denn die Vertragsparteien haben etwas anderes schriftlich vereinbart. Der Lieferzeitpunkt ist der Moment, in dem die Ware beim Kunden geliefert wird.

5. Falls die Vertragsparteien vereinbart haben, dass BR Fresh Exotics B.V. die zu liefernde Ware für die Gegenpartei bei sich oder bei Dritten lagern soll, ist der Lieferzeitpunkt der Moment, in dem die Ware gelagert wird.

6. BR Fresh Exotics B.V. ist jederzeit dazu berechtigt, bevor sie aus dem Vertrag entstehende Verpflichtungen ihrerseits erfüllt, ausreichende Sicherheit für die Zahlungsverpflichtungen der Gegenpartei einzufordern.

7. Falls die Gegenpartei gegenüber BR Fresh Exotics B.V. noch Zahlungsverpflichtungen hat, insbesondere wenn Rechnungen von BR Fresh Exotics B.V. durch die Gegenpartei weder vollständig noch teilweise beglichen worden sind, hat BR Fresh Exotics B.V. das Recht die Lieferverpflichtungen solange aufzuschieben, bis die Gegenpartei allen Verpflichtungen nachgekommen ist.

 

Artikel 7 Annahme und Werbung

1. Die Gegenpartei hat sofort nach Lieferung der vertraglich festgelegten Ware durch [Firmename] die Ware zu kontrollieren und zu überprüfen. Diese Prüfung und Kontrolle hat im Beisein des Fahrers statt zu finden. Die Gegenpartei hat zu kontrollieren, ob die gelieferte Ware den Bestimmungen des Vertrages entspricht, d.h.:

a. ob die richtige Ware geliefert wurde;

b. ob die Ware den vereinbarten Qualitätsanforderungen bzw. den Anforderungen, die einer handelsüblichen Anwendung und/oder Handelszwecken entspricht.

c. ob die gelieferte Ware mit den vertraglich geregelten Bestimmungen hinsichtlich Quantität (Stückzahl, Menge, Gewicht) übereinstimmt. Falls die von der Gegenpartei festgestellte Abweichung weniger als 10% beträgt, hat die Gegenpartei die gelieferte Ware vollständig gegen eine anteilsmäßige Minderung des vertraglich festgelegten Preises zu akzeptieren.

2. Falls die Lieferung der Ware ab Lager erfolgt, hat die Gegenpartei die gelieferte Ware im Verkaufsraum von BR Fresh Exotics B.V. zu kontrollieren.

3. Eventuelle Mängel und Einwände, welche nicht im Rahmen der in Subabsatz c des Absatzes1 dieses Artikels genannten Umstände einsehbar sind, sind unmittelbar nach  Feststellung – jedoch spätestens 8 Stunden nach Lieferung – schriftlich an BR Fresh Exotics B.V. zu melden. Falls BR Fresh Exotics B.V. nicht sofort nach Lieferung der Ware den Einwand erhält, werden die gelieferten Güter als gemäß der Vertragsbestimmungen und ohne weitere Mängel geliefert betrachtet.

4. Mängel hinsichtlich nicht sichtbarer Fehler sind so schnell wie möglich nach Feststellung schriftlich an BR Fresh Exotics B.V. zu melden, damit BR Fresh Exotics B.V. die Möglichkeit erhält, die Richtigkeit der jeweiligen Beschwerden zu untersuchen. Die Gegenpartei muss es BR Fresh Exotics B.V. ermöglichen, die Beschwerde der Gegenpartei zu kontrollieren. Falls BR Fresh Exotics B.V. nicht 8 Stunden nach Lieferung eine schriftliche Beschwerde der Gegenpartei erhalten hat, werden der Mangel und/oder der Fehler zum Zeitpunkt der Lieferung nicht anerkannt, sondern es wird davon ausgegangen, dass dieser Mangel und/oder Fehler nach der Lieferung entstanden ist.

5. Die Bestimmungen dieses Artikels sind unverkürzt anwendbar, falls die von BR Fresh Exotics B.V. gelieferte Ware für die Gegenpartei bei Dritten geliefert wird. Somit kann die Gegenparte nicht gegen BR Fresh Exotics B.V. einwenden, dass sie die gelieferte Ware nicht kontrollieren und prüfen konnte, weil diese woanders, bei Dritten, gelagert wurde.

6. Die Gegenpartei ist angehalten, sich jederzeit als zuverlässiger Schuldner und/oder Besitzer zum Erhalt der Ware zu zeigen.

 

Artikel 8 Zahlung

1. Die Gegenpartei hat den vereinbarten Preis nach Erhalt der bei Lieferung mitgeschickten Rechnung – ohne Nachlass oder Anspruch auf Ausgleich, binnen 14 Tagen nach

Rechnungsdatum zu zahlen, es sei denn von dieser Regelung wurde abgewichen.

2. Eine Verrechnung der durch BR Fresh Exotics B.V. in Rechnung gestellte Beträge mit durch die Gegenpartei geforderten Gegenforderungen sowie Zahlungsaufschub seitens der Gegenpartei im Zusammenhang mit den gestellten Gegenforderungen sind nicht erlaubt, es sei denn BR Fresh Exotics B.V. hat die Gegenforderung ausdrücklich und ohne Vorbehalt anerkannt oder es wurde die Gegenforderung unwiderruflich festgestellt.

3. Bei Überschreiten des Zahlungstermins hat die Gegenpartei Verzugszinsen von 1% pro Monat zu zahlen, ungeachtet der übrigen Rechte von BR Fresh Exotics B.V. wie das Recht auf Vergütung von außergerichtlichen Kosten und den gesetzlichen Zinsen.

4. Bei Überschreiten des Zahlungstermins hat die Gegenpartei – ohne vorab gehende Inverzugsetzung – für den offenen Betrag den gesetzlichen Handelszinssatz zu zahlen. Falls der Fall eintreten sollte, dass der Abnehmer nicht den gesetzlichen Handelszinssatz zu zahlen hat, ist jedoch der gesetzliche Zinssatz an BR Fresh Exotics B.V. zu zahlen.

5. Falls die Gegenpartei auch nachdem sie durch BR Fresh Exotics B.V. aufgefordert wurde, weiterhin die offenen Beträge nicht an BR Fresh Exotics B.V. zahlt, sind neben dem offenen Gesamtbetrag, bestehend aus dem offenen Betrag und den aufgelaufenen Zinsen, auch die außergerichtlichen Inkassokosten zu tragen. Die Inkassokosten betragen 15 % der offenen Gesamtsumme.

6. Die durch die Gegenpartei geleisteten Zahlungen werden erst mit den offenen Zinsen und Kosten der eingeforderten Rechnungen verrechnet, die am längsten offen sind. Abweichungen hiervon erfolgen erst, wenn die Zahlung der Gegenpartei den Vermerk enthält, dass sie für eine spätere Rechnung erfolgt.

 

Artikel 9 Eigentumsvorbehalt

1. Die durch BR Fresh Exotics B.V. gelieferte Ware bleibt bis zum Moment der vollständigen Bezahlung aller aus dem geschlossenen Vertrag hervor gehenden Forderungen einschließlich Zinsen und Kosten von BR Fresh Exotics B.V. an die Gegenpartei Eigentum von BR Fresh Exotics B.V..

2. Die Gegenpartei ist lediglich zum Weiterverkauf der von BR Fresh Exotics B.V. gelieferte Ware, die unter den Eigentumsvorbehalt wie in Absatz 1 dieses Artikels beschrieben, berechtigt, sofern der Weiterverkauf in den Aufgabenbereich des Unternehmens der Gegenpartei fallen.

3. Falls die Gegenpartei ihren Verpflichtungen nicht nachkommt oder falls bei BR Fresh Exotics B.V. die begründete Vermutung besteht, dass die Gegenpartei nicht in der Lage ist ihren aus dem Vertrag entstandenen Verpflichtungen nachzukommen oder falls der Verdacht besteht, dass die Gegenpartei ihren Verpflichtungen nicht nachkommen will, ist BR Fresh Exotics B.V. berechtigt die durch sie gelieferte Ware – auf denen der in Absatz 1 dieses Artikels genannte Eigentumsvorbehalt basiert – bei der Gegenpartei oder bei Dritten, welche die Ware für die Gegenpartei lagert, abzuholen oder abholen zu lassen. Die Gegenpartei verpflichtet sich, an einer solchen Handlung seitens BR Fresh Exotics B.V. mitzuwirken.

4. Falls Dritte Rechte an der unter Eigentumsvorbehalt von BR Fresh Exotics B.V. gelieferte Ware anmelden, hat die Gegenpartei BR Fresh Exotics B.V. hiervon unverzüglich zu unterrichten. Ferner hat die Gegenpartei diese Dritten darüber aufzuklären, dass die Ware unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurde. Die Gegenpartei hat diesen Dritten den Vertag zukommen zu lassen, aus dem hervor geht, dass die Ware unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurde.

5. Die Gegenpartei ist verpflichtet, an allen Maßnahmen, welche BR Fresh Exotics B.V. einleiten möchte, um ihr Eigentumsrecht an der durch sie gelieferte Ware zu schützen, mitzuwirken.

 

Artikel 10 Haftung und Risiko

1. Falls die Gegenpartei die durch BR Fresh Exotics B.V. gelieferte Ware bei sich hat, welche das Eigentum von BR Fresh Exotics B.V. (inkl. Verpackung) ist und/oder unter den Eigentumsvorbehalt, wie in Artikel 9 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen beschrieben, fällt, ist die Gegenpartei ab dem Moment, an dem die Ware geliefert wird bis zur Zurückgabe der Ware bzw. ab dem Moment des Eigentumsübergangs, haftbar für Schäden, die durch und/oder mit der Ware entstehen.

2. Darüber hinaus ist die Gegenpartei haftbar - falls sie die durch BR Fresh Exotics B.V. gelieferte Ware bei sich hat, welche das Eigentum von BR Fresh Exotics B.V. (inkl. Verpackung) ist und/oder unter den Eigentumsvorbehalt, wie in Artikel 9 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen beschrieben fällt – für Schäden, die BR Fresh Exotics B.V. erleidet als Folge von Beschädigung, Verlust oder Schädigung der Ware und wenn der Schaden in dem Zeitrum zwischen Warenlieferung durch BR Fresh Exotics B.V. und Zurückgabe und/oder zum Zeitpunkt des Eigentumsübergang entstanden ist.

3. Falls BR Fresh Exotics B.V. als Folge von Umständen, die der Gegenpartei zuzuschreiben sind, Gebrauch von dem Eigentumsvorbehalt macht, aber nichtsdestotrotz Schaden erleidet, ist die Gegenpartei haftbar für diesen Schaden.

4. Die Gegenpartei wird - falls sie die durch BR Fresh Exotics B.V. gelieferte Ware bei sich hat, welche das Eigentum von BR Fresh Exotics B.V. (inkl. Verpackung) ist und/oder unter den Eigentumsvorbehalt, wie in Artikel 9 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen beschrieben fällt– im Fall von Diebstahl, Verlust oder Schaden an der Ware, die durch BR Fresh Exotics B.V. an sie geliefert wurde, dieses unverzüglich BR Fresh Exotics B.V. mitteilen. Ferner hat die Gegenpartei bei Diebstahl oder Vandalismusschäden diese unverzüglich bei der örtlichen Polizei, wo der Diebstahl bzw. die Beschädigung statt gefunden hat, zur Anzeige zu bringen. Die Gegenpartei hat BR Fresh Exotics B.V. eine Kopie der Anzeige zukommen zu lassen.

5. Falls BR Fresh Exotics B.V. Ware an die Gegenpartei geliefert hat, die im Eigentum von Dritten ist, dann schützt die Gegenpartei BR Fresh Exotics B.V. vor allen Ansprüchen der Dritten, die im Zusammenhang mit Schäden stehen, welche durch und/oder mit der durch BR Fresh Exotics B.V. an die Gegenpartei gelieferte Ware entstanden sind sowie Schäden an den durch BR Fresh Exotics B.V. an die Gegenpartei gelieferte Ware.

6. Falls die Gegenpartei oder Dritte, an welche die durch BR Fresh Exotics B.V. an die Gegenpartei gelieferte Ware weiterverkauft wurde, einen Warenrückruf durchführt oder

ausführen lässt, kann BR Fresh Exotics B.V. lediglich für einen Teil der damit zusammenhängenden Kosten haftbar gemacht werden, wenn

1. BR Fresh Exotics B.V. haftbar für die Umstände ist, die zum Rückruf geführt haben, wenn

2. BR Fresh Exotics B.V. konsultiert wurde und Mitbestimmungsrecht auf den zuvor durchgeführten Rückruf hatte und wenn

3.festgestellt werden konnte, dass die Gegenpartei zuverlässig gehandelt hat und sowohl angemessen als auch fachgerecht gehandelt hat und die Kosten, die durch den Rückruf entstanden sind, so gering wie möglich hält.

7. Falls BR Fresh Exotics B.V. haftbar ist für Schäden, ist die Haftung von BR Fresh Exotics B.V. bis zu dem Betrag, der im Rahmen der Unternehmenshaftpflichtversicherung von BR Fresh Exotics B.V. ausbezahlt wird, zzgl. des Eigenanteils dieser Versicherung. Falls aus welchen Gründen auch immer, eine Versicherungsleistung nicht in Frage kommt, ist jedwede Haftung bis zu dem Betrag der Vertrages beschränkt, auf dessen Basis die Gegenpartei Forderungen stellt. Jegliche Haftung ist jedoch beschränkt auf EUR 40.000.

 

Artikel 11 Höhere Gewalt

1. Im Falle von höherer Gewalt ist BR Fresh Exotics B.V. dazu berechtigt entweder die Ausführung des Vertrages aufzuschieben oder den Vertrag insgesamt oder teilweise

aufzuheben, ohne dass die Gegenpartei Forderungen wie Schadensersatz gegen BR Fresh Exotics B.V. geltend machen kann.

2. Als höhere Gewalt auf der Seite von BR Fresh Exotics B.V. zählt unter anderem: - Arbeitskampf seitens der Arbeitnehmer von BR Fresh Exotics B.V. sowie von zur

Vertragserfüllung beauftragte Dritte; - Krankheit der Arbeitnehmer von BR Fresh Exotics B.V. sowie von zur Vertragserfüllung beauftragte Dritte;

- Maßnahmen und/oder Verbote durch die niederländische und/oder ausländische Regierung, an die BR Fresh Exotics B.V. gebunden ist;

- nicht vorhersehbare und nicht vorrausagbare Verkehrsbehinderungen;

- Unfälle, die mit einem zur Vertragsausführung eingesetzten Transportmittel geschehen sowie unvorhergesehne technische Mängel an diesem Transportmittel;

- (zumutbare) Unzulänglichkeiten in der Vertragserfüllung durch Zulieferer von BR Fresh Exotics B.V.;

- Diebstahl von Gegenständen, die zur Vertragsausführung notwendig sind;

- sowie alle übrigen unvorhersehbaren Umstände, die BR Fresh Exotics B.V. darin behindern, den Vertrag pünktlich auszuführen und die nicht auf Rechnung und Risiko von BR Fresh Exotics B.V. gehen.

3. Falls BR Fresh Exotics B.V. bei Eintreten von höherer Gewalt bereits teilweise ihren Verpflichtungen nachgekommen ist oder lediglich Teile ihrer Verpflichtungen erfüllen kann, hat BR Fresh Exotics B.V. das Recht bereits gelieferte Ware oder Teillieferungen gesondert in Rechnung zu stellen. Die Gegenpartei ist dann verpflichtet, diese Rechnung im Sinne eines gesonderten Vertrages zu begleichen.

4. Alle Verträge, die auf Verkauf von Agrarprodukten abzielen, geschehen unter Erntevorbehalt. Wenn als Folge einer mangelhaften und zurückgehenden Ernte die Menge und/oder die Qualität der Agrarprodukte nicht in Ordnung sind, worunter auch die Beanstandung der Ernte durch die zuständigen Behörden verstanden wird, oder wenn bei Vertragsabschluss berechtigterweise eine Ernteeinbuße erwartet werden kann, hat BR Fresh Exotics B.V. das Recht die durch sie verkaufte Menge vertragsgemäß zu mindern. Durch die Lieferung der geringeren Liefermenge erfüllt BR Fresh Exotics B.V. vollständig ihre Lieferverpflichtungen. BR Fresh Exotics B.V. istsomit nicht dazu verpflichtet andere Agrarprodukte als Ersatz zu liefern und ist gleichzeitig auch nicht für Schäden haftbar.

 

Artikel 12 Ausfall und Auflösung

1. Falls die Gegenpartei nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig den Verpflichtungen,die für sie aus dem mit BR Fresh Exotics B.V. geschlossenen Vertrag bzw. dem Gesetz entstehen, worunter auch die Verpflichtung zur rechtzeitigen Zahlung wie in Artikel 8 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen beschrieben, nachkommt, ist die Gegenpartei automatisch ohne Inverzugsetzung in Verzug und BR Fresh Exotics B.V. ist dazu berechtigt, die Ausführung des Vertrages aufzuschieben und/oder den Vertrag und die damit zusammenhängenden Verträge sofort insgesamt oder teilweise aufzuheben, ohne dass BR Fresh Exotics B.V. zu Schadensersatz verpflichtet werden kann und ohne dass die BR Fresh Exotics B.V. zustehenden Rechte eingeschränkt werden.

2. Falls die Gegenpartei ist Verzug ist, schuldet sie BR Fresh Exotics B.V. den gesetzlichen (Handels-) Zins sowie alle (außer-) gerichtlichen Kosten, die BR Fresh Exotics B.V. berechtigterweise entstanden sind, um die Haftung der Gegenpartei und/oder den Anspruch auf Forderungsausgleich festzustellen, welche unter die niederländische Gesetzgebung gem. Artikel 6:96, Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches fallen.

3. Im Falle von (vorläufigem) Zahlungsausfall oder Insolvenz der Gegenpartei, Stilllegung der Liquidität des Unternehmens der Gegenpartei, sind alle Verträge mit der Gegenpartei rechtsmäßig aufgehoben, es sei denn BR Fresh Exotics B.V. teilt der Gegenpartei innerhalb einer angemessenen Frist mit, dass sie eine gesamte oder teilweise Erfüllung des Vertrages verlangt. In diesem Fall ist BR Fresh Exotics B.V. ohne Inverzugsetzung dazu berechtigt, die Ausführung des betreffenden Vertrages / der betreffenden Verträge solange aufzuschieben, bis die Zahlung sichergestellt ist, ohne dass die BR Fresh Exotics B.V. zustehenden Rechte eingeschränkt werden.

4. BR Fresh Exotics B.V. hat das Recht, den Vertrag zu beenden, wenn seitens der Gegenpartei bleibende höhere Gewalt signalisiert wird. Die Gegenpartei hat dann alle für BR Fresh Exotics B.V. entstandene und noch entstehende Kosten an BR Fresh Exotics B.V. zu vergüten.

5. In jedem der in den Absätzen 1-4 dieses Artikels genannten Fälle sind alle Forderungen von BR Fresh Exotics B.V. gegenüber der Gegenpartei unmittelbar fällig und die Gegenpartei ist zur sofortigen Rückgabe von verpachteter und unbezahlter Ware verpflichtet.

6. Die Gegenpartei hat BR Fresh Exotics B.V. unverzüglich davon zu unterrichten, falls bewegliche sowie unbewegliche Dinge, welche noch Eigentum von BR Fresh Exotics B.V. sind und welche sich als Folge des Vertrages bei der Gegenpartei befinden, gepfändet werden.

7. Die Gegenpartei hat im Falle von Insolvenz oder Zahlungsausfall BR Fresh Exotics B.V. unverzüglich darüber zu unterrichten und einem Gerichtsvollzieher, Verwalter oder

Insolvenzverwalter unverzüglich den Vertrag zu zeigen und hierbei auf die Eigentumsrechte von BR Fresh Exotics B.V. hinzuweisen.

 

Artikel 13 Verpackung

1. Im Rahmen der Lieferung wird die Ware von BR Fresh Exotics B.V. verpackt. Zur Verpackung gehören unter anderem auch Paletten und Kisten. Falls BR Fresh Exotics B.V. diesbezüglich Pfandgelder in Rechnung stellt, dann gilt, dass die Verpackung gegen den bei Rückgabe gültigen Rechnungspreis zurück genommen wird. Im Fall von Lieferung in Fremdwährung gilt, dass die Verpackung zum Lieferzeitpunkt gültigen Kurs zurückgenommen wird. Für den Erhalt der zurückgegebenen Verpackung kann eventuell diesbezüglich eine feste Kostenvergütung gemäß geltender Regelung in Rechnung gestellt werden. Der Gegenpartei kann auf Anfrage eine Kopie dieser Regelung zugestellt werden.

2. Die Verpackung, welche die Gegenpartei, zu liefern wünscht, ist in der Art sauber und frisch zu halten, dass sie ohne weitere Handlungen seitens BR Fresh Exotics B.V. zur Anwendung für frische, essbare Gartenbauprodukte geeignet ist.

3. Falls die Rückgabe der Verpackung mit eigenen Transportmitteln von BR Fresh Exotics B.V. stattfinden soll, hat die Gegenpartei dafür zu sorgen, dass die Verpackung sortenrein zum Transport bereit steht.

4. Nicht durch BR Fresh Exotics B.V. gelieferte Verpackung wird nur dann zurück genommen, wenn BR Fresh Exotics B.V. diese Produkte in ihrem Sortiment führt und die Verpackung in gutem Zustand ist.

 

Artikel 14 Industrielles und geistiges Eigentumsrecht

1. BR Fresh Exotics B.V. behält sich eventuelle Rechte an geistigem und/oder industriellem Eigentum (Marken) hinsichtlich der gelieferten Produkte ausdrücklich vor.

2. Es ist der Gegenpartei nicht erlaubt durch die Anwendung der durch BR Fresh Exotics B.V. gelieferten Produkte das geistige und/oder industrielle Eigentumsrecht von Dritten anzutasten. Die Gegenpartei schützt BR Fresh Exotics B.V. vor eventuellen Ansprüche von Dritten, die aus Antastung der geistigen und/oder industriellen Eigentumsrechte unter Zuhilfenahme der von BR Fresh Exotics B.V. gelieferte Ware entstehen und die stattfindet, nachdem BR Fresh Exotics B.V. die Ware an die Gegenpartei geliefert hat.

 

Artikel 15 Anwendbares Recht

1. Das Rechtsverhältnis zwischen BR Fresh Exotics B.V. und der Gegenpartei wird durch das niederländische Recht bestimmt.

 

Artikel 16 Rechtsstreitigkeiten

1. Rechtsstreitigkeiten, die aus einem Auftrag, Angebot, Offerte oder einem Auftrag, für den diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen anwendbar sind, inkl. Konflikte, die aus diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen entstehen, werden ausschließlich beigelegt durch befugte Richter in dem Bezirk, an dem BR Fresh Exotics B.V. seinen Unternehmenssitz hat. Es wird davon ausgegangen, dass dadurch das Recht von BR Fresh Exotics B.V. einen Rechtsstreit mit Schlichtung oder durch ein Schiedsgericht beizulegen, unverletzt lässt.

2. Die Vertragsparteien können abweichend von den Bestimmungen in Absatz 1 dieses Artikels vereinbaren, dass ein etwaiger Rechtsstreit auch durch einen befugten Richter in einem anderen Bezirk beigelegt werden kann